Herzlich willkommen
Ärztekammer-Wahl am 23. September 2026
Sie haben die Wahl: Am 23. September 2026 werden die Vertreterversammlungen der rheinland-pfälzischen Ärztekammern gewählt.
Alle fünf Jahre sind alle Ärztinnen und Ärzte im Land aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Ein Votum auf einem Wahlzettel gilt der Vertreterversammlung der jeweiligen Bezirksärztekammer: Koblenz, Pfalz, Rheinhessen oder Trier. Auf dem anderen Zettel wird das höchste Gremium der Ärzteschaft des Landes gewählt: die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Die 80 Sitze des zweimal jährlich tagenden Parlaments verteilen sich anteilig nach den Mitgliederzahlen der Bezirksärztekammern auf die vier Regionen.
Die amtliche Wahlwahlbekanntmachung finden Sie hier.
Nähere Informationen zur Wahl finden Sie unter: kammerwahlen-rlp-2026.de
130. Deutscher Ärztetag
Das neue Ärzteblatt ist da!
Wie steht es um die Suchtmedizin in Deutschland? Welche Forderungen der Deutsche Ärztetag in Hannover gegenüber der Politik erhebt, welche Beschlüsse zur ärztlichen Weiterbildung gefasst wurden und wie die elf rheinland-pfälzischen Delegierten den Ärztetag erlebt haben.
Medizinische Forschung in Rheinland-Pfalz
Ärzteblatt 06/26
Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem bedeutenden Standort für medizinische und klinische Forschung in Deutschland entwickelt. Die Kombination aus universitärer Forschung, Pharmaunternehmen und einer gut ausgebauten Infrastruktur macht Grundlagenforschung und klinische Studien möglich. [PDF]
Die Landesärztekammer warnt: „Phantom-Ärzte“ treiben weiterhin ihr Unwesen
Sie nennen sich zum Beispiel „Privatärzte per Telemedizin“, heißen mal „Samuel Zubair“ oder „T.Muller“ und stellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) aus. Und sie haben eines gemeinsam: Die „Phantom-Ärzte“ sind nicht Mitglieder der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Folgende Namen sind uns und anderen deutschen Ärztekammer in diesem Zusammenhang bekannt geworden: Ahmad Abdullah, Hina Alper, (Dr. med.) Haresh Kumar, T.Muller, Dr. Muneer, Masroor Umar und Samuel Zubair. Sie alle sind hier wie dort nicht registriert.
Diese erneute Feststellung ist wichtig, da uns zuletzt erneut Anfragen von Arbeitgebern erreicht haben. Ihnen erscheinen die ausgestellten „Krankschreibungen“, wie sie im Volksmund heißen, merkwürdig – sie vermuten eine Fälschung.
Die Atteste stammen, unseren Erkenntnissen nach, von Onlineplattformen.
Wir empfehlen Arbeitgebern, denen eine derartige AU vorliegt, sich anwaltlich beraten zu lassen. Wir selbst können dafür leider keine Rechtsberatung anbieten.
Arbeitnehmern empfehlen wir: Verlassen Sie Internetseiten, auf denen Ihnen eine AU lediglich aufgrund eines Webformulars angeboten wird! Eine solche Krankschreibung ist rechtlich nicht zulässig und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Sollten Sie konkrete Hinweise auf den Tätigkeitsort der besagten angeblichen Mediziner haben, können Sie uns gerne eine E-Mail an presse@laek-rlp.de schreiben.

