Herzlich willkommen
Ärztekammer-Wahl am 23. September 2026
Ärztekammerwahl 2026: Die vorläufigen Ergebnisse sind veröffentlicht
Die Stimmzettel sind ausgezählt, die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz haben über die Zusammensetzung der Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern und der Landesärztekammer abgestimmt.
Die vorläufigen Ergebnisse finden Sie hier. Weitere Informationen dazu, wie es jetzt nach den Wahlen in den Gremien der Landesärztekammer weitergeht, finden Sie in unserer Pressemitteilung.
Toxikologie - Medizinische Hilfe bei Vergiftungen
Das neue Ärzteblatt ist da!
Die Dosis macht das Gift: Ein Satz von Paracelsus, der bis heute gilt. Aber was genau bedeutet er im Hinblick auf die Exposition? Wie Experten aus Rheinland-Pfalz das einordnen, welche Erste-Hilfe-Tipps sie für den Notfall geben und warum das Giftinformationszentrum Mainz Pioniercharakter in Deutschland hat.
Die Landesärztekammer stellt sich vor
Ärzteblatt 08/26
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz setzt sich als Selbstverwaltung für die Kolleginnen und Kollegen im Land ein. Sie ist die berufliche Interessenvertretung von rund 25.000 Ärztinnen und Ärzten. Die Aufgaben der Landesärztekammer sind vielfältig. Einen Einblick in die Abteilungen bietet der August-Schwerpunkt im Ärzteblatt Rheinland-Pfalz.
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Die Landesärztekammer warnt: „Phantom-Ärzte“ treiben weiterhin ihr Unwesen
Sie nennen sich zum Beispiel „Privatärzte per Telemedizin“, heißen mal „Samuel Zubair“ oder „T.Muller“ und stellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) aus. Und sie haben eines gemeinsam: Die „Phantom-Ärzte“ sind nicht Mitglieder der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Folgende Namen sind uns und anderen deutschen Ärztekammer in diesem Zusammenhang bekannt geworden: Ahmad Abdullah, Hina Alper, (Dr. med.) Haresh Kumar, T.Muller, Dr. Muneer, Masroor Umar und Samuel Zubair. Sie alle sind hier wie dort nicht registriert.
Diese erneute Feststellung ist wichtig, da uns zuletzt erneut Anfragen von Arbeitgebern erreicht haben. Ihnen erscheinen die ausgestellten „Krankschreibungen“, wie sie im Volksmund heißen, merkwürdig – sie vermuten eine Fälschung.
Die Atteste stammen, unseren Erkenntnissen nach, von Onlineplattformen.
Wir empfehlen Arbeitgebern, denen eine derartige AU vorliegt, sich anwaltlich beraten zu lassen. Wir selbst können dafür leider keine Rechtsberatung anbieten.
Arbeitnehmern empfehlen wir: Verlassen Sie Internetseiten, auf denen Ihnen eine AU lediglich aufgrund eines Webformulars angeboten wird! Eine solche Krankschreibung ist rechtlich nicht zulässig und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Sollten Sie konkrete Hinweise auf den Tätigkeitsort der besagten angeblichen Mediziner haben, können Sie uns gerne eine E-Mail an presse@laek-rlp.de schreiben.
