Bekanntmachungen
Bekanntmachungen
In den Bekanntmachungen finden Sie die kommenden Satzungsänderungen der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Sie werden an dieser Stelle für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Bekanntmachung angezeigt.
Die 15. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat auf ihrer 5. Sitzung vom 27.09.2023 die Änderung der Hauptsatzung beschlossen.
Die Änderung wurde vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit mit Schreiben vom 11.01.2024, Az.: 3126-0038#2023/0004-1501 15216 genehmigt und tritt am nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Hauptsatzung wird gemäß § 28 der Hauptsatzung der Landesärztekammer auf der Internetseite der Landesärztekammer veröffentlicht.
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Die 15. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat auf ihrer 5. Sitzung vom 27.09.2023 die Änderungen der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz für den Abschnitten A, B und C beschlossen.
Die Änderung wurden vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit mit Schreiben vom 13.12.2023, Az.: 3126-0038#2022/0009-1501 15216 genehmigt und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Weiterbildungsordnung wird gemäß § 28 der Hauptsatzung der Landesärztekammer auf der Internetseite der Landesärztekammer veröffentlicht.
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Der Vorstand der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat auf seiner 11. Sitzung am 24.01.2024 eine Änderung der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz in Gebieten, Schwerpunkten und Zusatz-Weiterbildungen in den Abschnitten A, B und C beschlossen.
Die Richtlinie wird gemäß § 28 der Hauptsatzung der Landesärztekammer auf der Internetseite der Landesärztekammer veröffentlicht.
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Informationen
In den Informationen finden Sie u.a. geplante Satzungsänderungen der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, die gemäß § 15 Abs. 5 und 6 des Heilberufsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz vorab veröffentlicht werden und um Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Gemäß § 15 Abs. 6 des Heilberufsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz haben Sie die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.