Weiterbildungsausschuss
Aufgaben des Ausschusses
Die Mitglieder im Weiterbildungsausschuss prüfen die Anträge auf Anerkennung der Weiterbildungsstätten und die der Weiterbildungsbefugnisse. Der Ausschuss bespricht auch die Anerkennung von Kursen, die während der Weiterbildung vorgeschrieben sind.
Im Weiterbildungsausschuss arbeiten neun Kammermitglieder. Jeder Kammerbezirk ist mit zwei Mitgliedern vertreten.
Vorsitzende
SR Dr. med. Charis Eibl |
Ihre Ansprechpartnerinnen
Dr. med. Dorothee Kieninger-Baum | |
Claudia Schapals | |
Juliane Varga |
Beantragung einer Weiterbildungsbefugnis
Die Befugnis zur Weiterbildung wird von der Landessärztekammer erteilt und durchläuft mehrere Gremien.
Der Antrag wird über die zuständige Bezirksärztekammer gestellt, die Sie berät und Ihnen die benötigten Antragsformulare / Erhebungsbögen zukommen lässt. Die Unterlagen sind vorzugsweise digital bei der Bezirksärztekammer einzureichen. Der Antrag wird formal und inhaltlich auf Vollständigkeit geprüft, ggf. werden weitere Unterlagen nachgefordert. Es ist zudem das Einholen einer fachlichen Stellungnahme erforderlich, wodurch sich der Bearbeitungszeitraum verlängert.
Bei vollständig vorliegendem Antrag erfolgt eine erste Beratung in den Gremien auf Bezirksebene und wird mit einer Empfehlung zur Befugniserteilung an die Landesärztekammer übermittelt.
Die von der Bezirksärztekammer übermittelten Anträge, werden für die nächstmögliche Sitzung des Weiterbildungsausschusses der Landesärztekammer zur Beratung vorbereitet.
Die vom Weiterbildungsausschuss ausgesprochenen Empfehlungen müssen abschließend vom Vorstand der Landesärztekammer RLP genehmigt werden, um die Befugnis per Bescheid erteilen zu können.
Die Befugnis zur Weiterbildung wird in der Regel mit Datum, befristet auf sieben Jahre, erteilt, wobei hierfür maßgebend ist, wann der Antrag der Bezirksärztekammer vollständig vorgelegen hat.
Sollten noch keine eigenen Zahlen vorliegen (z. B. Praxis-Neugründung oder Chefarztwechsel innerhalb der Abteilung einer Klinik) kann eine vorläufige Befugnis befristet auf zwei Jahre, erteilt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, weitere Kolleginnen und Kollegn in eine bestehende Befugnis einzubeziehen.
Die Befugnis endet automatisch zum im Bescheid angegebenen Wirkungsdatum, die Fortführung der Befugnis sollte mindestens sechs Monate vor Ablauf bei der Bezirksärztekammer beantragt werden.
Hier finden Sie Ihre zuständige Bezirksärztekammer
Befugnisse zur Weiterbildung befristet
Seit Inkrafttreten der aktuellen Weiterbildungsordnung werden Befugnisse zur Weiterbildung nur noch befristet vergeben, in der Regel für sieben Jahre. Die Befugnis endet automatisch zu diesem Zeitpunkt; sie muss neu beantragt werden.
Wann Ihre Befugnis endet, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen, den die Landesärztekammer Ihnen zugeschickt hat. Läuft Ihre Weiterbildungsbefugnis in absehbarer Zeit aus, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksärztekammer, damit Ihnen die erforderlichen Antragsformulare übermittelt werden können.