Weiterbildungsbefugnis

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Wenn Sie selber weiterbilden möchten, stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag. Das Antragsportal hierfür erreichen Sie direkt über Ihr Mitgliederportal Ihrer Bezirksärztekammer.

Ab dem 05.05.2025 stellt die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die Beantragung von Weiterbildungsbefugnissen vollständig auf ein digitales Verfahren um. Die Einreichung von Papieranträgen ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich! 

Hier beantworten wir Ihnen die aktuell am häufigsten gestellten Fragen.

  • Für wen gilt die neue Beantragungsform?
    Die neue Beantragungsform gilt nur für Weiterbildungsbefugte.
    Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (Weiterbildungsassistenten) sind nicht betroffen.

  • Ab wann gilt die digitale Beantragung von Weiterbildungsbefugnissen?
    Ab dem 05.05.2025 können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis, ausschließlich über das Online-Antragsformular einreichen.

  • Müssen aktuell gestellte Anträge auf Weiterbildungsbefugnis nochmals über das Antragsformular eingereicht werden?
    Nein, Anträge die vor dem 05.05.2025 gestellt werden/wurden müssen nicht nochmals über das neue Antragsformular online eingereicht werden.

  • Muss bei einer bereits bestehenden Weiterbildungsbefugnis trotzdem ab dem 05.05.2025 ein neuer Antrag online eingereicht werden?
    Nein, Ihre aktuell bestehende Weiterbildungsbefugnis bleibt unberührt.
    Läuft Ihre aktuell bestehende Weiterbefugnis nach dem 05.05.2025 aus, ist die Verlängerung Ihrer Befugnis über das Online-Antragsformular zu beantragen.

  • Wie kann ich nur in Papierform vorliegende Belege und Nachweise einreichen?
    Alle erforderlichen Dokumente können Sie scannen und als PDF-Datei hochladen.

  • Wo finde ich das neue Online-Antragsformular?
    Der Zugang zur erfolgt über das Mitgliederportal Ihrer jeweiligen Bezirksärztekammer. Dort finden Sie ab dem 05.05.2025 in der Menüleiste den Punkt "Weiterbildungsbefugnis“, über den Sie direkt zum Antragsportal gelangen.

  • Ist das eLogbuch dann betroffen?
    Nein, das eLogbuch ist nicht betroffen und funktioniert wie gewohnt weiter.

Weiterbildungsbefugnis beantragen

Wenn Sie ab dem 05.05.2025 eine Weiterbildungsbefugnis beantragen möchten, steht Ihnen hierfür ausschließlich das Online-Antragsportal zur Verfügung. Ärztinnen und Ärzte, die Mitglieder der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sind, gelangen über ihr Mitgliederportal ihrer Bezirksärztekammer über den Menüpunkt „Weiterbildungsbefugnis“ zum entsprechenden Online-Antragsportal.

Dort haben Sie die Möglichkeit, eine Befugnis (auch eine gemeinsame Befugnis) zu beantragen.
Bei der Beantragung einer gemeinsamen Weiterbildungsbefugnis müssen alle Antragssteller den Antrag im Portal bestätigen. Hierzu erfolgt eine Aufforderung per E-Mail.

Sollten Sie noch keinen Zugang zum Mitgliederportal haben wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksärztekammer.

Sollten Sie weitere Fragen zur Befugnis als solche oder der Onlinebeantragung haben berät Sie die für Sie zuständige Bezirksärztekammer gerne.

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  • Vorabauskunft

    Vorabauskunft

    Im ersten Schritt überprüfen Sie ihre gespeicherten Daten.
    Anschließend gelangen Sie zur Vorabauskunft.

    Diese Vorabauskunft ermöglicht der Ärztekammer bereits zu Beginn des Antragsverfahrens grundlegende Voraussetzungen für die Befugniserteilung zu prüfen.

  • Vorabauskunft

    Vorabauskunft

    Die Vorabauskunft wird von der zuständigen Bezirksärztekammer bearbeitet.
    Bei Fragen oder Unklarheiten erfolgt eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch.

  • Antrag

    Antrag

    In den Antragsunterlagen werden von allen Antragsstellern die Eckdaten zur Person und zur Struktur der Weiterbildungsstätte abgefragt, die als Voraussetzungen für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis gegeben sein müssen. Darüber hinaus werden die vermittelbaren Kompetenzen nebst etwaigen Richtzahlen erfragt.
    Sie können die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortsetzen.

  • Antrag

    Antrag

    Vorzulegende Unterlagen (z. B. Weiterbildungscurriculum, Leistungsstatistiken etc.) können im Online-Portal per Upload hinterlegt werden.
    Bei der Beantragung einer gemeinsamen Weiterbildungsbefugnis müssen alle Antragssteller den Antrag im Online-Portal bestätigen und z.B. ihre persönlichen Angaben ausfüllen.
    Hierzu erfolgt eine Aufforderung an alle Mitantragsteller per E-Mail.

  • Bearbeitung des Antrags

    Bearbeitung des Antrags

    Auf Grundlage der von Ihnen gelieferten Angaben und den einzureichenden Unterlagen prüft die Bezirksärztekammer in welchem zeitlichen und inhaltlichen Umfang die beantragte Weiterbildungsbefugnis erteilt werden kann und gibt eine entsprechende Empfehlung an den Weiterbildungsausschuss der Landesärztekammer.

    Auf Grundlage der Empfehlung des Weiterbildungsausschusses der Landesärztekammer entscheidet der Vorstand der Landesärztekammer über die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis.

    Am Ende des Prüfprozesses wird die Entscheidung der Landesärztekammer in einem schriftlichen Befugnisbescheid festgehalten.

Befugnisse für eine Facharztweiterbildung nach der WBO 2006

Die nach Weiterbildungsordnung 2006 erteilten Befugnisse zu einer Facharztweiterbildung galten auch für die neue Weiterbildungsordnung 2022 bislang im Rahmen einer Übergangsregelung befristet bis zum 31.12.2024 fort.
Die Weiterbildungsordnung ist nun dahingehend geändert worden, dass diese Übergangsregelung bis zum 31.12.2025 fortgeschrieben wird.

Neue Befugnisse nach der WBO 2022 müssen demnach bis spätestens 31.12.2025 beantragt werden. Wir empfehlen die Anträge ab dem 2. Quartal 2025 einzureichen.

Bereits nach der neuen WBO 2022 erteilten Befugnisse sind hiervon nicht betroffen.

FAQs neue WBO 2022

Kann ich eine Weiterbildungsbefugnis für neue Bezeichnungen beantragen?

Sobald Sie die neue Bezeichnung führen, können Sie auch eine Weiterbildungsbefugnis r diese neue Bezeichnung beantragen.

Gilt meine Befugnis nach der 2006er Weiterbildungsordnung weiterhin?

Sind bei Ihnen Ärzte in Weiterbildung nach der alten Weiterbildungsordnung, gelten die Befugnisse wie beschieden weiter.
Bzgl. der neuen Weiterbildungsordnung gibt es Übergangsbestimmungen. Grundsätzlich gelten bisherige Befugnisse zu einer Facharztweiterbildung auch nach der neuen WBO maximal 36 Monate, d.h. bis zum 01.01.2026, fort.

Die Übergangsbestimmungen für Befugnisse einer Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung sind bereits zum 01.01.2023 abgelaufen.

Ich habe eine Befugnis nach 1996er Weiterbildungsordnung, was muss ich tun?

Befugnisse nach der 1996er Weiterbildungsordnung oder älter sind mit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung am 2.1.2022 erloschen.

Wann kann ich eine Befugnis nach der neuen Weiterbildungsordnung beantragen? Kann ich dann auch Ärztinnen und Ärzte nach der bis 2006 gültigen Weiterbildungsordnung weiterbilden?

Ab 2022 werden von der Landesärztekammer ausschließlich Befugnisse nach der neuen Weiterbildungsordnung erteilt. In den Bescheiden werden allerdings weiterhin anrechenbare Zeiten für Ärztinnen und Ärzte ausgewiesen, die ihre Weiterbildung nach der alten Weiterbildungsordnung abschließen wollen.

Ihre Befugnisanträge stellen Sie wie bisher bei Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer.

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