Weiterbildungsbefugnis
Wenn Sie selber weiterbilden möchten, stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag. Das Antragsportal hierfür erreichen Sie direkt über Ihr Mitgliederportal Ihrer Bezirksärztekammer.
Ab dem 05.05.2025 stellt die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die Beantragung von Weiterbildungsbefugnissen vollständig auf ein digitales Verfahren um. Die Einreichung von Papieranträgen ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich!
Hier beantworten wir Ihnen die aktuell am häufigsten gestellten Fragen.
Weiterbildungsbefugnis beantragen
Wenn Sie ab dem 05.05.2025 eine Weiterbildungsbefugnis beantragen möchten, steht Ihnen hierfür ausschließlich das Online-Antragsportal zur Verfügung. Ärztinnen und Ärzte, die Mitglieder der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sind, gelangen über ihr Mitgliederportal ihrer Bezirksärztekammer über den Menüpunkt „Weiterbildungsbefugnis“ zum entsprechenden Online-Antragsportal.
Dort haben Sie die Möglichkeit, eine Befugnis (auch eine gemeinsame Befugnis) zu beantragen.
Bei der Beantragung einer gemeinsamen Weiterbildungsbefugnis müssen alle Antragssteller den Antrag im Portal bestätigen. Hierzu erfolgt eine Aufforderung per E-Mail.
Sollten Sie noch keinen Zugang zum Mitgliederportal haben wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksärztekammer.
Sollten Sie weitere Fragen zur Befugnis als solche oder der Onlinebeantragung haben berät Sie die für Sie zuständige Bezirksärztekammer gerne.
Befugnisse für eine Facharztweiterbildung nach der WBO 2006
Die nach Weiterbildungsordnung 2006 erteilten Befugnisse zu einer Facharztweiterbildung galten auch für die neue Weiterbildungsordnung 2022 bislang im Rahmen einer Übergangsregelung befristet bis zum 31.12.2024 fort.
Die Weiterbildungsordnung ist nun dahingehend geändert worden, dass diese Übergangsregelung bis zum 31.12.2025 fortgeschrieben wird.
Neue Befugnisse nach der WBO 2022 müssen demnach bis spätestens 31.12.2025 beantragt werden. Wir empfehlen die Anträge ab dem 2. Quartal 2025 einzureichen.
Bereits nach der neuen WBO 2022 erteilten Befugnisse sind hiervon nicht betroffen.
FAQs neue WBO 2022
Sind bei Ihnen Ärzte in Weiterbildung nach der alten Weiterbildungsordnung, gelten die Befugnisse wie beschieden weiter.
Bzgl. der neuen Weiterbildungsordnung gibt es Übergangsbestimmungen. Grundsätzlich gelten bisherige Befugnisse zu einer Facharztweiterbildung auch nach der neuen WBO maximal 36 Monate, d.h. bis zum 01.01.2026, fort.
Die Übergangsbestimmungen für Befugnisse einer Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung sind bereits zum 01.01.2023 abgelaufen.
Ab 2022 werden von der Landesärztekammer ausschließlich Befugnisse nach der neuen Weiterbildungsordnung erteilt. In den Bescheiden werden allerdings weiterhin anrechenbare Zeiten für Ärztinnen und Ärzte ausgewiesen, die ihre Weiterbildung nach der alten Weiterbildungsordnung abschließen wollen.
Ihre Befugnisanträge stellen Sie wie bisher bei Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer.