Bekanntmachungen

In den Bekanntmachungen finden Sie die kommenden Satzungsänderungen der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Sie werden an dieser Stelle für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Bekanntmachung angezeigt.

Festlegung des Hebesatzes zur Beitragserhebung 2025

Die 15. Vertreterversammlung der Landesärztekammer hat im Rahmen der schriftlichen Stimmabgabe gemäß § 11 Hauptsatzung beschlossen, den Hebesatz zur Beitragserhebung 2025 gemäß § 4 Abs. 3 Beitragssatzung der Landesärztekammer auf 21 Prozent festzulegen.

Mainz, den 24. Februar 2025

2. Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der/des „Medizinischen Fachangestellten“

Die 15. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat auf ihrer 7. Sitzung vom 02.10.2024 die Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der/des „Medizinischen Fachangestellten“ beschlossen.

Die Änderung wurden vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit mit Schreiben vom 04.11.2024, Az.: 3126-0038#2024/0008-1501 15216 genehmigt und tritt am 01.03.2025 in Kraft.

Die Prüfungsordnung wird gemäß § 28 der Hauptsatzung der Landesärztekammer auf der Internetseite der Landesärztekammer veröffentlicht.
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Mainz, den 12.12.2024

4. Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Die 15. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat auf ihrer 7. Sitzung vom 02.10.2024 die Änderungen der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz für den Abschnitten B und C beschlossen.

Die Änderung wurden vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit mit Schreiben vom 04.11.2024, Az.: 3126-0038#2024/0005-1501 15216 genehmigt und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Weiterbildungsordnung wird gemäß § 28 der Hauptsatzung der Landesärztekammer auf der Internetseite der Landesärztekammer veröffentlicht.
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Mainz, den 20.11.2024

3. Änderung der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz in Gebieten, Schwerpunkten und Zusatz-Weiterbildungen

Der Vorstand der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat auf seiner 15. Sitzung am 06.11.2024 eine Änderung der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz in Gebieten, Schwerpunkten und Zusatz-Weiterbildungen in den Abschnitten B und C beschlossen.

Die Richtlinie wird gemäß § 28 der Hauptsatzung der Landesärztekammer auf der Internetseite der Landesärztekammer veröffentlicht.
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Mainz, den 20.11.2024

22. Änderung der Gebührensatzung der Landesärztekammer in Rheinland-Pfalz

Die 15. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat auf ihrer 7. Sitzung vom 02.10.2024 die Änderung der Anlage der Gebührensatzung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz in dem Punkt XII beschlossen.

Die Änderung wurde vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit mit Schreiben vom 05.11.2024, Az.: 3126-0038#2024/0006-1501 15216 genehmigt und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Gebührensatzung wird gemäß § 28 der Hauptsatzung der Landesärztekammer auf der Internetseite der Landesärztekammer veröffentlicht.
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Mainz, den 20.11.2024

1. Änderung der Satzung des Schlichtungsausschusses zur Begutachtung ärztlicher Behandlungsfehler

Die 15. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat auf ihrer 7. Sitzung vom 02.10.2024 die Änderung des Titels und des § 1 beschlossen.

Die Änderung wurde vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit mit Schreiben vom 04.11.2024, Az.: 3126-0038#2024/0007-1501 15216 genehmigt und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Satzung des Schlichtungsausschusses wird gemäß § 28 der Hauptsatzung der Landesärztekammer auf der Internetseite der Landesärztekammer veröffentlicht.
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Mainz, den 20.11.2024

Informationen

In den Informationen finden Sie u.a. geplante Satzungsänderungen der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, die gemäß § 15 Abs. 5 und 6 des Heilberufsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz vorab veröffentlicht werden und um Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Gemäß § 15 Abs. 6 des Heilberufsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz haben Sie die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.

Geplante Satzungsänderungen
  • Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in RLP, hier: Änderungen in § 4, 15 und 32
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  • Fortbildungssatzung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, hier: Neufassung
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  • Änderung der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in RLP, hier: Änderung in Abschnitt B und C
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