Herzlich willkommen

Befugnisse für eine Facharztweiterbildung nach der WBO 2006

Dienstag, 10. September 2024

Die nach Weiterbildungsordnung 2006 erteilten Befugnisse zu einer Facharztweiterbildung galten auch für die neue Weiterbildungsordnung 2022 bislang im Rahmen einer Übergangsregelung befristet bis zum 31.12.2024 fort.
Die Weiterbildungsordnung ist nun dahingehend geändert worden, dass diese Übergangsregelung bis zum 31.12.2025 fortgeschrieben wird.

Neue Befugnisse nach der WBO 2022 müssen demnach bis spätestens 31.12.2025 beantragt werden. Wir empfehlen die Anträge ab dem 2. Quartal 2025 einzureichen.

Bereits nach der neuen WBO 2022 erteilten Befugnisse sind hiervon nicht betroffen.

Armut macht krank

Dienstag, 8. Oktober 2024

Das neue Ärzteblatt ist da

Lesen Sie mit!

Obdachlose, Menschen ohne Krankenversicherung und Asylsuchende: Im deutschen Gesundheitssystem ist der reguläre Zugang zur medizinischen Versorgung für bestimmte Bevölkerungsgruppen erheblich erschwert.
Ein Einblick in Hilfsangebote und worauf es bei der interkulturellen Kommunikation ankommt.
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Babys nicht schütteln!

Donnerstag, 5. September 2024

Die Techniker informiert

Babys zu schütteln ist lebensgefährlich.
Das Schütteln kann zu bleibenden Schäden des verletzlichen Gehirns eines Babys oder Kleinkindes führen. Die Folgen können körperliche und geistige Behinderungen sowie Krampfleiden oder gar der Tod sein.
Die Techniker zeigt Ihnen im folgenden Flyer die Folgen, aber auch mögliche Lösungen zur Vermeidung Affekthandlungen auf.
[PDF]

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz informiert:

  • Beitrag

    Ihr Beitrag für die Landesärztekammer ist ein Jahresbeitrag ...

  • Weiterbildung

    Für Ihre Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt ...

  • Fortbildung

    Lebenslanges, berufsbegleitendes Weiterlernen gehören dazu ...

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