Fortbildung MFA

Fortbildung

Der MFA-Beruf bietet ein breites Spektrum an Fortbildungsmöglichkeiten. Erworbene Zusatzqualifikationen steigern die Berufsperspektiven und bringen mehr Aufgaben und Verantwortung mit sich.

Informationen zum aktuellen Fortbildungsangebote finden Sie u. a. bei der zuständigen Bezirksärztekammer, beim Hausärzteverband Rheinland-Pfalz oder bei der Bundesärztekammer.

Ihre Ansprechpartnerin

Jana Siegfried
Fon 06131 28822-20
Fax 06131 28822-8620
Mail siegfried(at)laek-rlp.de

VERAH-Curriculum

Qualifizierte Praxismitarbeiter sind für Ärztinnen und Ärzte wichtige Stützen. Sie entlasten niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen durch delegierte Aufgaben.

Um sich zu qualifizieren, können sich Medizinische Fachangestellte (MFA) zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) fortbilden. Die VERAH ist eine Qualifikation, die erfahrene MFA zusätzlich erwerben können.

Das VERAH-Curriculum umfasst 200 Stunden:

  • 106 Stunden im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen,

  • 54 Kompetenzstunden in der Praxis und

  • 40 Praktikumsstunden bei einem Praxispartner in der Patientenversorgung (Krankenhaus, Pflegeheim, Apotheke u.v.m.).

  • Abschließend sind eine schriftliche Hausarbeit und eine mündliche Prüfung erforderlich.

Weiterqualifizierung zur NäPa

Nach der Fortbildung zur VERAH besteht die Möglichkeit zu einer Weiterqualifizierung zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa). Die Weiterqualifizierung kann u.a. beim Hausärzteverband Rheinland-Pfalz absolviert werden.

Wenn Ihre Mitarbeiter*innen bereits ein VERAH-Curriculum durchlaufen und auch schon die Zusatzqualifikation zur NäPa erworben haben, dann stellt die Landesärztekammer - nach Einreichung und Prüfung der erforderlichen Nachweise - das NäPa-Zertifikat aus.

Einzureichende Unterlagen für das NäPa-Zertifikat
  • VERAH-Zertifikat

  • Nachweis von 20 zusätzlichen Hausbesuchen (schriftliche Bestätigung des Praxisinhabers, keine Hausbesuchsprotokolle)

  • Nachweise von 20 zusätzlichen Theoriestunden (Teilnahmebescheinigungen der VERAH® Plus-Module)

  • Nachweis über die bestandene Ergänzungsprüfung

Die Unterlagen können Sie uns per Post senden, faxen oder mailen.

Die 20 zu erbringenden Theoriestunden sind wahlweise in Form von VERAH® Plus-Modulen

  • Sterbebegleitung (6 U.-Std.)

  • Schmerz (4 U.-Std.)

  • Demenz (4 U.-Std.)

  • Ulcus Cruris (6 U.-Std.)

und / oder in Form von Modulen aus dem Curriculum der NäPa nachzuweisen

  • Arzneimittelversorgung (8 U.-Std.)

  • Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 U.-Std.)

  • Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis (8 U.-Std.)

  • Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung (15 U.-Std.)

Wer bietet NäPa-Aufbaufortbildungen an?

Kurse werden unter anderem vom Hausärzteverband RLP angeboten. Hier kann auch die erforderliche schriftliche Ergänzungsprüfung abgelegt werden. Dies gilt auch dann, wenn nicht der Kurs des Hausärzteverbandes Rheinland-Pfalz, sondern ein Kurs einer anderen Institution absolviert worden ist, die keine Ergänzungsprüfung durchführt.

Die Carl-Oelemann-Schule der Landesärztekammer Hessen bietet ebenfalls NäPa-Aufbaufortbildungen für VERAHs an.

Refresher-Kurs "Notfallmanagement"

Die Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) sieht vor, dass der absolvierte Kurs "Notfallmanagement" alle drei Jahre zu wiederholen ist. Die Drei-Jahres-Frist richtet sich nach dem Datum, dass auf der Bescheinigung des ursprünglichen Notfallmanagement-Kurses genannt ist.

Der Refresher-Kurs sollte folgende Inhalte umfassen:

  • Vitalparameter und deren Bedeutung,

  • Bewusstseinsgrade,

  • Vorgehen bei Bewusstlosigkeit, Herz- und Atemstillstand,

  • Notfallstressmanagement (Selbstkunde, Umgang mit Patienten und Angehörigen),

  • Notfallkunde (Wunden, internistische Notfälle, Traumatologie, Schädelhirntrauma, Medikamente, Schock),

  • Lagerungsarten,

  • Kenntnisse des Rettungsdienstes,

  • praktischer Teil mit Übungen am Phantom.

Derzeit bietet der Deutsche Hausärzteverband Refresher-Kurse an.
Die Refresher-Kurse des Deutschen Hausärzteverbandes werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zur Erteilung der Abrechnungsgenehmigung anerkannt.
Der Nachweis ist ebenfalls gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zu erbringen, dies erfolgt auf Rückfrage.

Links und Downloads

Fortbildungsangebot der Akademie für Ärztliche Fortbildung

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