Beschwerden / Behandlungsfehler
Patientenrechte sind wichtig
Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist eine sehr persönliche, von gegenseitigem Vertrauen geprägte Beziehung. Diese Beziehung kann aus unterschiedlichsten Gründen gestört werden und Sie haben das Bedürfnis, dies entsprechend der Berufsaufsicht mitzuteilen. Dennoch sollten Sie immer auch versuchen, das Problem zunächst im direkten Kontakt mit der Ärztin oder dem Arzt zu klären.
Patientinnen und Patienten steht die Möglichkeit offen, sich bei Verstößen gegen die ärztlichen Berufspflichten mit einer formellen Beschwerde an die Ärztekammern in RLP zu wenden.
Die Ärztekammern haben hier mehrere Stellen geschaffen, die nebenstehend aufgeführt sind. Soweit keine spezielle Anlaufstelle besteht, sind die Bezirksärztekammern für das generelle Beschwerdewesen zuständig.
Der Vorstand der Landesärztekammer führt im Anschluss an die Ermittlungen der Bezirksärztekammern etwaige berufsrechtliche Verfahren durch und kann Rügen aussprechen, Ordnungsgelder verhängen oder ein sog. berufsgerichtliches Verfahren einleiten.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an rechtsabteilung@laek-rlp.de wenden.
Bei Anschuldigungen wegen eines ärztlicher Behandlungsfehlers prüft der Schlichtungsausschuss auf Antrag und mit Zustimmung aller Beteiligten die Behandlung:
Wenn Sie eine privatärztliche Rechnung überprüfen lassen wollen, so können Sie sich an den Honorarausschuss der Landesärztekammer wenden:
Eine vertrauliche Beratungsmöglichkeit für Patientinnen und Patienten, die Grenzverletzungen oder sogar Missbrauch während ärztlicher Behandlungen erlebt haben, bietet unsere Ombudsstelle:
Soweit keine spezielle Anlaufstelle besteht, sind die Bezirksärztekammern für das generelle Beschwerdewesen zuständig. Bitte richten Sie ihre Beschwerde an die Bezirksärztekammer. Weitere Informationen und etwaig notwendige Unterlagen finden Sie bei der jeweiligen Bezirksärztekammer:
Weitere Anlaufstellen
Fragen im vertragsärztlichen Bereich („Kassenärzte“), also z.B. zum Thema Terminvergabe für GKV Patienten prüft die Kassenärztlichen Vereinigung RLP das ärztliche Verhalten im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Vertragsarztrecht.:

