Grundlage: vorgeschrieben nach § 17a der » Röntgenverordnung (RöV)
eingerichtet: 01.01.1989
Aufgabe: Im Rahmen der Röntgenverordnung hat die Ärztliche Stelle die Qualitätssicherung der Röntgenaufnahmen mit dem Ziel der Verringerung der Strahlenexposition der Patienten mit Hilfe von Stichprobenuntersuchungen der Röntgenaufnahmen von Betreibern von Röntgeneinrichtungen, die nicht Vertragsärzte ("Kassenärzte") sind, vorzunehmen. Die Vertragsärzte unterliegen der Prüfung der Kassenärztlichen Vereinigung.
Die Kosten für die Verfahrensabwicklung werden nach Abschnitt VII. der Gebührensatzung (als » Word [74 KB] ) berechnet.
Die Ärztliche Stelle der Landesärztekammer ist in den Räumen der » Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Regionalzentrum Trier, angesiedelt.
Ärztliche Stelle der LÄK gemäß RöV
c/o Kassenärztliche Vereinigung RLP
Regionalzentrum Trier
Postfach 23 08, 54213 Trier
Balduinstr. 10-14, 54290 Trier
Sekretariat Tel. 0651/ 4603-172 (nur vormittags)
Broschüre der Ärztlichen Stelle (» PDF [86 KB] ) (Beschreibung, Aufgaben, Statistiken)
Ihre Ansprechpartnerin in der Landesärztekammer ist » Uta Berny.