Gebührensatzung |
||
Für besondere Verwaltungsvorgänge muss leider auch die Landesärztekammer Gebühren erheben. Dies gilt beispielsweise für Bescheide, Widersprüche, Zweitausfertigungen und/oder Umschreibungen von Urkunden und auch für das Ausstellen von Befugnissen und Fachkunden. |
||
(C) 2009 - Alle Rechte vorbehalten Landesärztekammer RLP |
||