Honorar/Privatrechnung nach GOÄ

Die Landesärztekammer achtet auch auf die Korrektheit der privatärztlichen Honorarforderungen der Ärztinnen und Ärzte. Schließlich unterliegen Ärztinnen und Ärzte auch hier den Bestimmungen der Berufsordnung.

Auf Antrag gibt die Landesärztekammer eine gutachterliche Äußerung über die Angemessenheit der Honorarforderung ab. Diese Aufgabe hat die Kammer an ihren Ausschuss zur Überprüfung ärztlicher Honorarrechnungen delegiert, der aus fünf Mitgliedern (ein Jurist und vier Ärzte) besteht. Der Ausschuss beurteilt Rechnungen oder einzelne Rechnungspositionen auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte, wenn es hierbei Differenzen zwischen Arzt und Patient gibt. Dieses Prüfergebnis sendet der Ausschuss dann als schriftliche Stellungnahme den Beteiligten zu. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Der Honorarausschuss spricht Empfehlungen aus. Seine Gutachten sind für die Parteien nicht rechtsverbindlich.

Patienten und Ärzte können formlos Anträge an den Honorarausschuss stellen. Beifügen müssen sie jedoch die betroffene Rechnung und eventuell noch andere Unterlagen, die der Aufklärung dienen. Zur weiteren Bearbeitung benötigen wir außerdem eine ausdrückliche und schriftliche Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht gegenüber der Landesärztekammer durch den Patienten. Pauschale Abrechnungshilfen bietet der Honorarausschuss jedoch nicht an. Der Ausschuss wird auch nicht tätig, wenn bereits ein Gericht über die streitige Frage entschieden hat oder wenn ein entsprechendes Verfahren anhängig ist.

Ihren Antrag können Sie schriftlich richten an:
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
- Honorarausschuss -
Postfach 29 26
55019 Mainz

Grundlagen des Honorarausschusses:
- § 23 Heilberufsgesetz
- § 12 Abs. 3 Berufsordnung
- Statut des Ausschusses

Noch mehr Informationen bietet auch das Merkblatt zur Abrechnung privatärztlicher Leistungen zum Herunterladen: Word PDF

Eine Literaturauswahl finden Sie hier...

weitere Merk- und Formblätter zum Herunterladen:
Patientenmerkblatt zur Abrechnung privatärztlicher Leistungen
Individuelle Gesundheitsleistungen - was Sie über IGeL wissen sollten
Igel-Empfehlungskatalog (Auszug aus dem Veröffentlichungskatalog des Deutschen Ärzteverlages)
"Zehn Gebote zum Umgang mit IGeL" (DÄB, 27.05.11, S. A1152)
für Ärzte: Bezug von Todesbescheinigungen

Vorsitzender des Honorarausschusses ist Burghard Hoffmann,
Vorsitzender Richter am OVG Koblenz a.D..

Ihre Ansprechpartnerin in der Landesärztekammer ist Uta Berny


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