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Bei Beschwerden über
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wenden Sie sich bitte an
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eine mögliche medizinische Fehlbehandlung
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den Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer
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eine privatärztliche Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte
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den Honorarausschuss der Landesärztekammer
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einen Zahnarzt
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die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
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einen Psychologen oder einen nichtärztlichen Psychotherapeuten
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die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
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das generelle Verhalten eines Arztes
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die für den Arzt zuständige Bezirksärztekammer
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spezielle Situationen, die nur die "Kassenärzte" betreffen - z.B. Praxisgebühr
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die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
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