Auf Bundesebene ist die Bundesärztekammer die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Bundesweit gibt es 17 Landesärztekammern. Die Aufgaben der Ärztekammern sind jeweils durch Gesetze der Bundesländer geregelt.In Rheinland-Pfalz gibt es neben der Landesärztekammer auch die vier Bezirksärztekammern.
(C) 2009 - Alle Rechte vorbehalten Landesärztekammer RLP
Diese Seite drucken