In Rheinland-Pfalz gibt es neben der Landesärztekammer vier Bezirksärztekammern.
Die Bezirksärztekammern sind - wie die Landesärztekammer - Körperschaften des öffentlichen Rechts und sind die gesetzlich berufene Vertretung der in ihrem Bezirk tätigen Ärzte.
Die Bezirksärztekammern in Rheinland-Pfalz kümmern sich beispielsweise um das Berufsrecht, die Facharztanerkennung, führen die Personalakte und das Meldewesen, unterstützen die Fortbildung, managen die Fortbildungszertifikate und wachen über Ausbildung und Prüfung der Medizinischen Fachangestellten.
Mitglied der Bezirksärztekammer ist, wer im Bereich dieser Kammer seinen Beruf als Ärztin/Arzt ausübt.
Die für Sie zuständige Bezirkskammer finden Sie hier...
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