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Der Beitrag für die Landesärztekammer ist ein Jahresbeitrag. Für die Veranlagung des Beitrags gibt es verschiedene Beitragsgruppen. Die Höhe der Beitragszahlung ist in der Beitragsordnung ersichtlich. Stichtag für die Eingruppierung ist immer der 1. Februar des laufenden Jahres. Eine Einzugsermächtigung als Word oder als PDF erleichtert Ihnen die Beitragszahlung. Zur Beitragszahlung sind die Kammermitglieder bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres verpflichtet. Anträge auf Beitragsermäßigung sind möglich. Aufgrund gerichtlicher Entscheidungen müssen Landesärztekammer und Bezirksärztekammern die Beiträge getrennt voneinander einziehen. |
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