Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung

Zur Erlangung der Fachkunde muss eine theoretische (= Kurse) und eine praktische Ausbildung im Strahlenschutz (= Sachkunde) nachgewiesen werden. Die Sachkunde kann nur bei anerkannten Ausbildungsstätten erworben werden.

Die Fachkunde wird auf Antrag nach Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen und dem Bestehen eines Fachgespräches erteilt. Wir haben für Sie die gesetzlichen Grundlagen zum Erwerb der Fachkunde in einem Merkblatt zusammengefasst.

Die Kosten für die Verfahrensabwicklung zum Erhalt der Fachkundebescheinigung werden nach Abschnitt VIII. der Gebührensatzung berechnet. Bitte leisten Sie keine Vorabzahlungen - Sie erhalten eine Rechnung.

Ausschuss für Fachkunde innerhalb des Gültigkeitsbereiches der Strahlenschutzverordnung.

Strahlenschutzverordnung -StrlSchV-

Ihre Ansprechpartnerin in der Landesärztekammer ist Gabriele Petri


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