Krankenhaus / Poolregelung

Für den Krankenhausbereich ist bei der Landesärztekammer auch die Schiedsstelle gemäß Landeskrankenhausgesetz angesiedelt. Die Schiedsstelle wird angerufen, wenn es krankenhausintern Unstimmigkeiten gibt bei der Verteilung der Gelder, die Chefärzte aus ihrer Privatliquidation an ihre ärztlichen Mitarbeiter abführen müssen (Poolregelung).

Die Poolregelung ist vorgeschrieben nach dem Landeskrankenhausgesetz § 28 Absatz 2.

Neben dieser Verpflichtung sind auch die Bestimmungen der Berufsordnung § 29 Absatz 3 zu beachten.

Die Satzung der Schiedsstelle finden Sie hier...

Vorsitzender der Schiedsstelle ist Dieter Grüning.
Ihre Ansprechpartnerin in der Landesärztekammer ist Uta Berny.

Die Landesärztekammer hat darüber hinaus auch einen eigenen Krankenhausausschuss eingerichtet, der bei Bedarf zusammentritt. Dieser Ausschuss wirkt mit bei der Diskussion des Landeskrankenhausplans.

Ihre Ansprechpartnerin in der Landesärztekammer ist Silvia Elsässer.


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