Fachkunde Strahlenschutzverordnung
für Fachkunde innerhalb des Gültigkeitsbereiches der Strahlenschutzverordnung bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Grundlage: vorgeschrieben nach § 30, 1 Strahlenschutzverordnung => -StrlSchV-
Mitglieder: 8 Mitglieder verschiedener Fachbereiche (Radiologen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Labormediziner), tätig als Krankenhausärzte und als niedergelassene Ärzte und 1 Vertreter des zuständigen Wirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz =>.
Aufgabe: Gemäß § 30 Abs. 1 StrlSchV ist die Landesärztekammer die zuständige Stelle für die Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte. Der Ausschuss entscheidet bezüglich der Erteilung von Ermächtigungen zur Vermittlung der Sachkunde für die Fachkunde im Umgang mit radioaktiven Stoffen / Gammabestrahlungseinrichtungen / Strahlern / Beschleunigern. Die Ausbildungsstätten werden aufgrund der durch den Ausschuss gefassten Beschlüsse [18 KB] anerkannt.
Darüber hinaus entscheidet der Ausschuss über die Erteilung der Fachkundebescheinigung.
Ihre Ansprechpartnerin in der Landesärztekammer ist Gabriele Petri.