Aufgaben
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist die berufsrechtliche Vertretung von gut 18.500 Ärztinnen und Ärzten im Land. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Heilberufsgesetz => und der Hauptsatzung. Die Ärztekammer regelt die Berufsausbildung der Ärztinnen und Ärzte sowie deren Fort- und Weiterbildung.
Die Kammer berät auch die Behörden und gibt Stellungnahmen ab zu gesundheitspolitischen Fragen. Darüber hinaus kümmert sich die Ärztekammer um die Alters-, Krankheits- und Hinterbliebenenversorgung der Angehörigen des Berufsstandes. Ferner ist die Landesärztekammer die Interessensvertretung der gesamten Ärzteschaft.
