Gebührensatzung
Für besondere Verwaltungsvorgänge muss leider auch die Landesärztekammer Gebühren erheben. Dies gilt beispielsweise für Bescheide, Widersprüche, Zweitausfertigungen und/oder Umschreibungen von Urkunden und auch für das Ausstellen von Befugnissen und Fachkunden.
Auch bei der Ethik-Kommission gibt es entsprechende Gebührensätze.
Die Gebührensatzung finden Sie hier...