Betreuungsverfügung


Erklärung zur Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens für den Fall, dass das Vormundschaftsgericht wegen eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen Betreuer (früher Pfleger) für Sie einsetzt.

Die Betreuungsverfügung sollten Sie schriftlich formulieren und eigenhändig unterschreiben. Ebenfalls unterschreiben sollte ein Zeuge. Bitte nehmen Sie als Zeugen nicht die Person, die Sie als Betreuer einsetzen wollen. Die Betreuungsverfügung sollte regelmäßig erneuert werden – am besten alle zwei Jahre.

Bewahren Sie die Betreuungsverfügung so auf, dass sie leicht zu finden ist und gegebenenfalls unverzüglich dem Vormundschaftsgericht zugeleitet werden kann.
Informationen zur Voraussetzungen der Betreuung finden Sie hier...

Sinnvoll kombinieren Sie die Betreuungsverfügung mit der Patientenverfügung (PDF [761 KB])

Betreuungsverfügung-Formular zum Ausdrucken

• Betreuungsverfügung Formular als Word [348 KB]
• Betreuungsverfügung als PDF [37 KB]

Ihre Ansprechpartnerin in der Landesärztekammer ist Silvia Elsässer



© 2004 - 2012  Landesärztekammer Rheinland-Pfalz  Stand: 11.01.2012