Medizinische Fachangestellte


Medizinische Fachangestellte (früher Arzthelfer/-innen) assistieren Ärztinnen und Ärzten bei der Untersuchung und Behandlung, Betreuung und Beratung von Patienten und führen organisatorische und Verwaltungsarbeiten durch. Medizinische/r Fachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung erfolgt ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in Arztpraxen und dauert in der Regel drei Jahre.

Vor Beginn der Berufsausbildung schließen die/der ausbildende Ärztin/Arzt und die/der Auszubildende einen schriftlichen Berufsausbildungsvertrag ab. Diesen Vertrag reicht der ausbildende Arzt bei seiner zuständigen Bezirksärztekammer ein. Dort wird der Vertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingepflegt. Die Bezirksärztekammern kümmern sich um die Belange der auszubildenden Medizinischen Fachangestellten.

Alle wichtigen Informationen rund um Ausbildung, Vergütung und Prüfung finden Sie deshalb auf den Seiten Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer. Die Prüfungsordnung (Zwischenprüfung [107 KB] und Abschlussprüfung) [69 KB] können Sie hier einsehen.

Weitere Rechtsgrundlagen finden Sie hier...

Hinweise über die vielfältigen strukturierten und zertifizierten Fortbildungsangebote für Medizinische Fachangestellte gibt es auch auf den eigens hierfür eingerichteten Internetseite der Bundesärztekammer http://www.fortbildung-mfa.de => und deren Übersicht über die Fortbildungsangebote der Ärztekammern =>.

Kenntnisse im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung



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