Übersicht: Landkarte
Klicken Sie mit Ihrem Mauszeiger auf Ihren Arbeitsort und Sie werden zu Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer weitergeleitet.
Die Zugehörigkeit zu einer Bezirksärztekammer richtet sich nach dem Ort Ihrer ärztlichen Tätigkeit. Zeigen Sie auf der Karte mit der Maus darauf und es wird Ihnen angezeigt, welche Bezirksärztekammer für Sie zuständig ist.
Bereich Trier Zuständig ist die Bezirksärztekammer Trier. Klicken zur Weiterleitung.
Bereich Koblenz Zuständig ist die Bezirksärztekammer Koblenz. Klicken zur Weiterleitung.
Bereich Rheinhessen Zuständig ist die Bezirksärztekammer Rheinhessen. Klicken zur Weiterleitung.
Bereich Pfalz Zuständig ist die Bezirksärztekammer Pfalz. Klicken zur Weiterleitung.
