Tietze-Syndrom
Aus der Fallsammlung des Schlichtungsausschusses bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Fachgebiet: Kardiologie
Diagnose: Tietze-Syndrom
Titel: Unzureichend behandeltes Tietze-Syndrom?
Autoren: Prof. Dr. med. Michael Böhm, Dr. med. Janine Pöss
Verfahren: 045/10 - Stand der Veröffentlichung: 19.10.2010
Der Fall
In dem vorliegenden Fall geht es um eine Patientin, welche aufgrund eines seit 2007 bestehenden thorakalen Schmerzsyndroms neunmalig stationär behandelt wurde. Die stationären Aufenthalte in verschiedenen Fachabteilungen der gleichen Klinik (Gastroenterologie, Hepatologie und Diabetologie; Kardiologie, Angiologie und Pneumologie; Anästhesiologie mit dem Schwerpunkt Schmerztherapie sowie Allgemeinchirurgie) wurden umfassend dokumentiert.
Im Rahmen der Abklärung des Schmerzsyndroms wurden differentialdiagnostisch vertebragene Beschwerden, aber auch ein Tietze-Syndrom in Betracht gezogen. In vorbildlicher und besonders detaillierter Weise sind die thorakalen Schmerzsyndrome jedes Mal unter voller Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht abgeklärt worden. Elektrokardiographisch sowie laborchemisch wurde eine akute Myokardischämie ausgeschlossen. Kardiovaskuläre Risikofaktoren der Patientin wurden diagnostiziert (arterielle Hypertonie und Hyperlipidämie) und adäquat medikamentös therapiert. Die Patientin wurde orthopädisch untersucht. Bei Kribbelparästhesien, welche von den Beinen über den ganzen Körper bis in den Kopf aufsteigen würden, erfolgten neurologische und psychiatrische Konzile. Hierbei wurde die Diagnose einer Angsterkrankung mit Somatisierungstendenz gestellt und eine medikamentöse Therapie mit Amitriptylin und Chlorprothixen begonnen. Die Diagnostik ging soweit, dass eine koronarinvasive Diagnostik erfolgte, wobei eine koronare Herzerkrankung ausgeschlossen wurde.
Die Einwände der Patientin/des Patienten
Die Patientin war der Meinung, dass dem thorakalen Schmerzsyndrom ein Tietze-Syndrom zugrunde läge, welches angeblich sofort als Verdachtsdiagnose genannt wurde, jedoch in der Folge nicht adäquat berücksichtigt worden sein soll. Nachfolgend habe sie sich in einem anderen Krankenhaus befunden, in dem dieses Tietze-Syndrom adäquat behandelt worden sein soll. Dementsprechend mache sie den behandelnden Ärzten des ersten Krankenhauses der Vorwurf, das Tietze-Syndrom nicht behandelt zu haben, obwohl von Anfang an die Verdachtsdiagnose bestand.
Der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses hat den Sachverständigen Prof. Dr. Böhm mit der medizinischen Überprüfung beauftragt, ob ein vorwerfbares ärztliches Fehlverhalten vorliegt.
Die Begutachtung
Das Tietze-Syndrom ist eine schmerzhafte Affektion des Costosternalgelenkes unklarer Ätiologie. Möglicherweise handelt es sich hierbei, wie der Begriff sagt, um einen Symptomenkomplex, der verschiedenen Ätiologien zuzuordnen ist. Aufgrund der nicht eindeutig geklärten Entstehungsmechanismen und der uncharakteristischen Beschwerden ist auch keine spezifische Therapie verfügbar. Daher ist es schlichtweg unmöglich, dass dieses Syndrom durch eine in einem Krankenhaus durchgeführte, spezifische Therapie verschwunden ist. Während der zahlreichen stationären Aufenthalte der Patientin sind sowohl deren uncharakteristische Beschwerden, die zu der Verdachtsdiagnose des Tietze-Syndroms führten, als auch die diesen möglicherweise zugrunde liegende Ursachen bzw. aggravierende Begleitumstände (depressive Verstimmungen, vertebragene Beschwerden durch Haltungsstörungen etc.) in vorbildlicher Weise differentialdiagnostisch abgeklärt worden. Eine koronare Herzerkrankung wurde angiographisch ausgeschlossen. Die detaillierte Diagnostik, die mit hohem personellem und materiellem Aufwand durchgeführt wurde, ist in klarer Weise dokumentiert.
Die zusammenfassende Wertung des Gutachters
Zusammengefasst bedeutet dies, dass aufgrund der detaillierten und besonders sorgfältigen Untersuchungen während der zahlreichen stationären Aufenthalte der Patientin keiner der beteiligten Abteilungen und vor allen Dingen auch nicht dem niedergelassenen Arzt der Vorwurf gemacht werden kann, es sei eine therapeutische oder diagnostische Chance verpasst worden. Die Argumentation, das Tietze-Syndrom sei unter einer Therapie verschwunden, ist aufgrund der polypragmatischen und unspezifischen Therapieansätze unlogisch. Ganz im Gegenteil ist die Patientin in sorgfältiger Weise untersucht und behandelt worden. Alle kardiovaskulären Risikofaktoren und Begleiterkrankungen wurden adäquat diagnostiziert und behandelt.
Die Entscheidung des Schlichtungsausschusses
Die Beteiligten haben der medizinischen Begutachtung durch den Sachverständigen nicht widersprochen. Ohne weitere Überprüfung durch die Mitglieder des Schlichtungsausschusses wurde das Verfahren mit Einverständnis der Beteiligten beendet.