Fachkunde Strahlenschutz

Der Begriff "Fachkunde Strahlenschutz" wird sowohl in der Röntgenverordnung -RöV- => wie auch in der Strahlenschutzverordnung -StrlSchV- => verwendet.
Der Anwendungsbereich der Röntgenverordnung umfasst Einrichtungen, in denen Röntgenstrahlung erzeugt werden kann.
Die Strahlenschutzverordnung regelt die Nutzung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung (z.B. Nuklearmedizin und Strahlentherapie).

Obwohl gleichermaßen bezeichnet, berühren sich die "Fachkunde Strahlenschutz nach RöV" und die "Fachkunde Strahlenschutz nach StrlSchV" nicht. Alle Kurse bzw. die praktische Ausbildung im Strahlenschutz, die als Voraussetzung für die Erlangung der Fachkunde nachgewiesen werden müssen, unterscheiden sich deutlich.

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© 2004 - 2012  Landesärztekammer Rheinland-Pfalz  Stand: 11.01.2012