Fachkunde Strahlenschutz nach Röntgenverordnung

Grundsätzlich wird der Betrieb von Röntgenanlagen und deren Einsatz bei Menschen und Tieren durch die bundesweit gültige "Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV =>)" geregelt.

Die in der RöV genannte zuständige Stelle (im Sinne des Fachkundeerwerbes) ist die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Die in der RöV genannte zuständige Behörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung =>, bzw. das jeweilige Gewerbeaufsichtsamt [11 KB].

Der Erwerb der Fachkunde erfolgt auf Basis der Richtlinie => Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin (GMBl 2006 S. 414) geregelt.
Die nach dieser Richtlinie in einem Bundesland durch die zuständige Stelle ausgestellte Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz wird in allen Bundesländern anerkannt.
Die weiteren Erläuterungen beziehen sich auf die Anwendung von Röntgenstrahlen bei der Untersuchung (Diagnose) von Menschen.
Für die Anwendung von Röntgenstrahlen bei der Behandlung (Therapie) von Menschen verweisen wir auf Abschnitt 4.4 und 4.5 der Richtlinie.

Die Kosten für die Verfahrensabwicklung zum Erwerb der Fachkundebescheinigung werden nach Abschnitt VIII. der Gebührensatzung berechnet. Bitte leisten Sie keine Vorabzahlungen - Sie erhalten eine Rechnung.

Ihre Ansprechpartnerin in der Landesärztekammer ist Uta Berny

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