Freiwillige Kastration
Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen kastrieren lassen wollen, müssen sich nach dem "Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG =>) in Verbindung mit dem "Landesgesetz zur Ausführung des Kastrationsgesetzes (AGKastrG =>)" richten.
Anfragen an diese Gutachterstelle sind nur schriftlich möglich:
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Ausschuss Kastration
Deutschhausplatz 3
55116 Mainz