Arzt im Internet / Ärztehomepage

Grundlage
für den Internetauftritt von Ärztinnen und Ärzten in Rheinland-Pfalz ist die Berufsordnung. Es berät Sie Ihre zuständige Bezirksärztekammer.

Generelle Hinweise und Erläuterungen des maßgeblichen § 27 der Berufsordnung (Erlaubte Information und berufswidrige Werbung) erhalten Sie durch die Veröffentlichung der Bundesärztekammer =>.

Darüber hinaus unterliegen Ärzte, die ihre Dienste in einer Internetseite anbieten, besonderen Informationspflichten, die sich aus dem Telemediengesetz -TMG- => ergeben. Wir haben für Sie Musterangaben vorbereitet. Eventuell sind auch noch andere Verordnungen - wie z.B. das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz =>) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG =>) - zu beachten.

Falls eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a Umsatzsteuergesetz => vom Bundeszentralamt für Steuern => vergeben wurde, so ist auch diese anzugeben (DE und 9-stellige Ziffer).

Hinweis für Krankenhäuser:
Hilfestellung über die Gestaltung von Internet-Seiten für Krankenhäuser können Sie erhalten bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Berlin (Rechtsabteilung) - http://www.dkgev.de =>

weitere Informationen:

Leitfaden für die Datenverarbeitung in der Arztpraxis: Sicherheits-Check-Up für die Praxis => (Deutsches Ärzteblatt Heft 19, 09.05.2008)

Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis => (Deutsches Ärzteblatt Heft 19, 09.05.2008)

Bundesministerium der Justiz: Allgemeine Hinweise zur Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet => ("Impressumspflicht") (18.02.2009)

RA Paul Hauschild, Trier: Homepage und Werbung [998 KB] (Ärzteblatt Rheinland-Pfalz, Heft 1/2009, S.9-12)


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