Medizinische Fachangestellte (früher Arzthelfer/-innen) assistieren Ärztinnen und Ärzten bei der Untersuchung und Behandlung, Betreuung und Beratung von Patienten und führen organisatorische und Verwaltungsarbeiten durch. Medizinische/r Fachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung erfolgt ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in Arztpraxen und dauert in der Regel drei Jahre.
Vor Beginn der Berufsausbildung schließen die/der ausbildende Ärztin/Arzt und die/der Auszubildende einen schriftlichen Berufsausbildungsvertrag ab. Diesen Vertrag reicht der ausbildende Arzt bei seiner zuständigen Bezirksärztekammer ein. Dort wird der Vertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingepflegt. Die Bezirksärztekammern kümmern sich um die Belange der auszubildenden Medizinischen Fachangestellten.
Alle wichtigen Informationen rund um Ausbildung, Vergütung und Prüfung finden Sie deshalb auf den Seiten Ihrer zuständigen » Bezirksärztekammer. Die Prüfungsordnung » (Zwischenprüfung [49 KB] und » Abschlussprüfung) [140 KB] können Sie hier einsehen.
Weitere Rechtsgrundlagen finden Sie » hier...
Hinweise über die vielfältigen strukturierten und zertifizierten Fortbildungsangebote für Medizinische Fachangestellte gibt es auch auf der eigens hierfür eingerichteten » Internetseite der Bundesärztekammer.
