Ärztinnen und Ärzte machen nach Abschluss ihres Medizinstudiums eine mehrjährige Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt. Diese Weiterbildung findet unter Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte statt, die von der Landesärztekammer zur Weiterbildung befugt worden sind.
Neben der Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt gibt es zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten: Schwerpunktqualifikationen innerhalb eines Fachgebiets oder auch Zusatzbezeichnungen. Jede dieser Weiterbildungen wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Für die Facharztanerkennung (Antragsstellung, Prüfung, Durchführung) ist die jeweilige » Bezirksärztekammer zuständig. Die Ärztekammer überwacht die Kriterien der Weiterbildung beispielsweise mit Hilfe der » Logbücher, führt die Prüfungen durch und erteilt mit der Urkunde die Berechtigung, die entsprechende Bezeichnung führen zu dürfen.
Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung vor dem 03.01.06 in Rheinland-Pfalz begonnen haben, können die Weiterbildung nach den Regularien der alten Weiterbildungs-Ordnung abschließen. Unabhängig davon findet in jedem Fall der Paragraphenteil der neuen gültigen Weiterbildungs-Ordnung Anwendung. Hier finden Sie sowohl die » alte (bis 02.01.06) als auch die » neue (ab 03.01.06) Weiterbildungs-Ordnung und die dazugehörigen Richtlinien.
Ihre Ansprechpartnerinnen in der Landesärztekammer sind
» Marion Maurer und Gabriele Petri
