Ärztinnen und Ärzte machen nach Abschluss ihres Medizinstudiums eine mehrjährige Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt. Diese Weiterbildung findet unter Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte statt, die von der Landesärztekammer zur Weiterbildung befugt worden sind.
Neben der Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt gibt es zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten: Schwerpunktqualifikationen innerhalb eines Fachgebiets oder auch Zusatzbezeichnungen. Jede dieser Weiterbildungen wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Für die Facharztanerkennung (Antragsstellung, Prüfung, Durchführung) ist die jeweilige » Bezirksärztekammer zuständig. Die Ärztekammer überwacht die Kriterien der Weiterbildung beispielsweise mit Hilfe der » Logbücher, führt die Prüfungen durch und erteilt mit der Urkunde die Berechtigung, die entsprechende Bezeichnung führen zu dürfen.
» Weiterbildungsordnung i.d.F. der Ankündigung im Ärzteblatt Rheinland-Pfalz, Heft Februar/2012
Informationen zum Projekt "Evaluation der Weiterbildung" gibt es » hier.
Ihre Ansprechpartnerinnen in der Landesärztekammer sind
» Marion Maurer und Gabriele Petri
