Befugnisse

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Achtung: Erste Befugnisse laufen aus!

Seit Inkrafttreten der aktuellen Weiterbildungsordnung werden Befugnisse zur Weiterbildung nur noch befristet vergeben, in der Regel für sieben Jahre. Die Befugnis endet automatisch zu diesem Zeitpunkt; sie muss neu beantragt werden. Wann Ihre Befugnis endet, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen, den die Landesärztekammer Ihnen zugeschickt hat.

Da die Beratungen über das diesbezügliche Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, bitten wir alle betroffenen Weiterbildungsbefugten darum, zunächst formlos eine Verlängerung ihrer Befugnis zu beantragen. Bitte schicken Sie Ihren formlosen Antrag an:

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, z.Hdn Frau Petri, Postfach 2926, 55019 Mainz.

Wenn Sie zum Thema Befugnisse Fragen haben oder Informationen suchen, dann rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Mail.

Wir helfen Ihnen auch gerne weiter, wenn Sie eine Liste der weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte brauchen.

Als Service können wir Ihnen per Post fachbezogene Adresslisten über die zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz zuschicken, die Sie unter Angabe des Fachgebietes/Bereiches und Ihrer Postanschrift bei Frau Petri oder Frau Maurer anfordern können.

Eine Auflistung der Befugnislisten finden Sie zum Teil in den Internet-Seiten der einzelnen Bezirksärztekammern.

» Koblenz
» Pfalz
» Rheinhessen
» Trier

Informationen zur Beantragung einer Weiterbildungsbefugnis finden Sie » hier … [21 KB]

Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie hierfür unser » Anfrage-Formular.

Ihre Ansprechpartnerinnen in der Landesärztekammer sind:
» Marion Maurer und Gabriele Petri

© 2002 - 2013  Landesärztekammer Rheinland-Pfalz  Stand: 06.06.2013