Versorgungswerke

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Die Fürsorgepflicht für Ärztinnen und Ärzte nimmt die Kammer sehr ernst. Deshalb gibt es auch die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung. Diese ärztlichen Versorgungswerke sichern Ärztinnen und Ärzte im Alter und bei Berufsunfähigkeit ab. Finanziellen Schutz bieten sie auch den Hinterbliebenen.

Für Ärztinnen und Ärzte in den Bezirken Pfalz und Rheinhessen ist die Bayerische Ärzteversorgung zuständig. Die Bezirke Koblenz und Trier haben eigene Versorgungseinrichtungen.

Die Zugehörigkeit zu den Versorgungswerken regeln in Rheinland-Pfalz die » Bezirksärztekammern.

© 2002 - 2012  Landesärztekammer Rheinland-Pfalz  Stand: 11.01.2012