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Der Beitrag für die Landesärztekammer ist ein Jahresbeitrag. Für die Veranlagung des Beitrags gibt es verschiedene Beitragsgruppen. Die Höhe der Beitragszahlung ist in der » Beitragsordnung [80 KB] ersichtlich. Stichtag für die Eingruppierung ist immer der 1. Februar des laufenden Jahres. Eine Einzugsermächtigung als » Word [67 KB] oder als » PDF [55 KB] erleichtert Ihnen die Beitragszahlung. Zur Beitragszahlung sind die Kammermitglieder bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres verpflichtet. » Anträge auf Beitragsermäßigung sind möglich. Aufgrund gerichtlicher Entscheidungen müssen Landesärztekammer und Bezirksärztekammern die Beiträge getrennt voneinander einziehen.

Ihre Ansprechpartnerin in der Landesärztekammer ist » Brigitte Gutjahr

© 2002 - 2010  Landesärztekammer Rheinland-Pfalz  Stand: 02.07.2010