Fortbildung bedeutet lebenslanges, berufsbegleitendes Weiterlernen. Diesen Grundsatz beherzigen die rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte mit großem Eifer. Das ständig wachsende Angebot an qualifizierten Veranstaltungen spiegelt dieses Fortbildungsengagement wider.
Das aktuelle Fortbildungsangebot finden Sie hier:
» Akademie für Ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz
Ihr persönliches Fortbildungskonto führt Ihre » Bezirksärztekammer. Von der Bezirksärztekammer erhalten Sie auch Ihr » Fortbildungszertifikat.
Für die Zertifizierung regionaler Veranstaltungen ist die » Bezirksärztekammer zuständig, in deren Bereich die Veranstaltung stattfindet. Zertifizierungsanträge für überregionale Veranstaltungen richten Sie bitte an die » Akademie für Ärztliche Fortbildung.
Laut gesetzlicher Regelungen im Sozialgesetzbuch V sind alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte (» §95d SGB V) sowie alle im Krankenhaus tätigen Fachärztinnen und -ärzte (» § 137 SGB V) verpflichtet, Fortbildungen nachzuweisen.
Die Fortbildungssatzung finden Sie » hier...
Die Auslegungsempfehlungen finden Sie » hier...
