Fachkunde Strahlenschutz

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Der Begriff "Fachkunde Strahlenschutz" wird sowohl in der » Röntgenverordnung -RöV- wie auch in der » Strahlenschutzverordnung -StrlSchV- verwendet. Der Anwendungsbereich der Röntgenverordnung umfasst Einrichtungen, in denen Röntgenstrahlung erzeugt werden kann. Die Strahlenschutzverordnung regelt die Nutzung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung.

Obwohl gleichermaßen bezeichnet, berühren sich die "Fachkunde Strahlenschutz nach RöV" und die "Fachkunde Strahlenschutz nach StrlSchV" nicht. Alle Kurse bzw. die praktische Ausbildung im Strahlenschutz, die als Voraussetzung für die Erlangung der Fachkunde nachgewiesen werden müssen, unterscheiden sich deutlich.

» Fachkunde nach Röntgenverordnung -RöV-
» Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung -StrlSchV-

Ihre Ansprechpartnerinnen in der Landesärztekammer sind für:
• Fachkunde Strahlenschutz nach Röntgenverordnung » Uta Berny
• Fachkunde Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung » Gabriele Petri

© 2002 - 2010  Landesärztekammer Rheinland-Pfalz  Stand: 26.02.2010