Bei Verdacht auf Fehlbehandlung durch Ihren Arzt können Sie sich an den "» Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungen" der Landesärztekammer wenden.
Der Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungen hilft Patienten und ihren Ärzten, Verdachtsmomente aufzuklären.
Patienten, die einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten, können sich an die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz wenden. Dort erhalten sie ärztlichen Sachverstand und objektive Gutachten, um ihrem Verdacht auf den Grund zu gehen. Einige Fallbeispiele finden Sie » hier...
Das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss ist schriftlich.
Die nötigen Formulare finden Sie hier:
• das » Antragsformular [43 KB]
• das » Kontrollblatt [120 KB]
• die » Schweigepflichtentbindungserklärung [94 KB]
• das » Statut des Schlichtungsausschusses
Sie können hier auch » häufig gestellte Fragen zum Schlichtungsverfahren und » Fallbeispiele nachlesen.
Vorsitzender des Schlichtungsausschusses ist » Dr. jur. Rolf Höfel.
Stellvertretender Vorsitzender ist » Rudolf Sonntag.
Ihre Ansprechpartner in der Landesärztekammer » sind...
